Kröber & Roth

Ihr Spezialist im Betäubungsmittelrecht

Stehen Sie unerwartet im Zentrum von Ermittlungen wegen Drogenhandels, -besitzes oder -schmuggels? Fühlen Sie sich überwältigt von der Situation und den möglichen Konsequenzen? Bei Kröber & Roth verstehen wir die Komplexität und Sensibilität solcher Fälle. Es ist unser Anliegen, Ihnen nicht nur rechtlich zur Seite zu stehen, sondern auch Ihre persönlichen Bedenken ernst zu nehmen. Gemeinsam entwickeln wir einen individuellen Plan, der Ihre Situation verbessert und Ihnen Hoffnung für die Zukunft gibt.

Was unsere Mandanten sagen

Wir vertreten Sie bei folgenden Vorwürfen

§ 29 BtMG regelt den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln, einschließlich des Anbaus, der Herstellung, des Handels, und des Erwerbs. Die Kanzlei Kröber & Roth bietet umfassende rechtliche Beratung und Verteidigung für Personen, die wegen Verstößen gegen § 29 BtMG angeklagt sind, und setzt sich für eine faire Behandlung im Strafverfahren ein.

§ 29a BtMG betrifft den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge oder das Handeln als Mitglied einer Bande. Die Rechtsanwaltskanzlei Kröber & Roth steht Mandanten bei, die sich gegen diese schweren Vorwürfe verteidigen müssen, und bietet eine engagierte und kompetente rechtliche Unterstützung.

§ 30 BtMG bezieht sich auf besonders schwere Fälle des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln, wie zum Beispiel das gewerbsmäßige Handeln oder das Mitwirken in einer kriminellen Vereinigung. Die Kanzlei Kröber & Roth bietet spezialisierte Verteidigung und Beratung, um die Rechte der Beschuldigten zu wahren und eine effektive Strafverteidigung zu gewährleisten.

§ 30 Abs. 1 BtMG umfasst die besonders schweren Fälle des Betäubungsmittelhandels, insbesondere wenn Minderjährige involviert sind oder die Tat mit Waffen begangen wird. Kröber & Roth stehen ihren Mandanten mit fundiertem Fachwissen zur Seite, um eine qualifizierte Verteidigung in diesen gravierenden Fällen zu bieten.

§ 30a Abs. 2 BtMG betrifft den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter besonders erschwerenden Umständen, wie die Abgabe von Drogen an Minderjährige oder das Handeln als bewaffnete Bande. Die Kanzlei Kröber & Roth bietet in diesen hochkomplexen Fällen eine kompetente und engagierte rechtliche Unterstützung, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Über Kanzlei Kröber & Roth

Herr Roth, ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt, ist spezialisiert auf die Verteidigung in Fällen von Drogenhandel, -besitz und -schmuggel. Sein umfassendes Wissen und seine langjährige Erfahrung machen ihn zum idealen Partner an Ihrer Seite.

Er versteht nicht nur die rechtlichen Herausforderungen, sondern auch die persönlichen Ängste und Sorgen, die mit solchen Anschuldigungen einhergehen.

Rechtsanwalt / Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht

Nikias Roth

Unsere Mitgliedschaften

Häufig gestellte Fragen

Nehmen Sie die Vorladung ernst und kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, um Ihre Optionen zu besprechen.

Obwohl jeder Fall einzigartig ist, streben wir immer die bestmögliche Lösung für Sie an, einschließlich der Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

Wir bewerten die Umstände des Fundes und entwickeln eine Strategie, die Ihre Position stärkt und Ihre Rechte schützt.

Wir bieten transparente Informationen zu unseren Gebühren und besprechen alle Kosten im Voraus mit Ihnen.

Die Dauer kann variieren, aber wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt Ihres Falles informiert.

Kontakt

Wir stehen Ihnen bei rechtlichen Fragen bei Seite.

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